Ratgeber

Die KBV-IT-Sicherheitsrichtlinie (§ 75b SGB V) einfach erklärt

Gesetzliche IT-Vorgaben klingen sperrig – aber die IT-Sicherheitsrichtlinie betrifft praktisch jede Praxis, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt. Sich damit zu beschäftigen, ist also kein Kann, sondern ein Sollte.

Wir erklären die Grundzüge verständlich, ohne Sie mit Paragrafen zu überfrachten.

Worum es bei der Richtlinie geht

Die auf Basis von § 75b SGB V erlassene IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV legt Mindestanforderungen an die IT-Sicherheit in Praxen fest – abgestuft nach Praxisgröße. Sie umfasst Themen wie Geräteabsicherung, Netzwerk, mobile Geräte, Datensicherung und den Umgang mit Software.

Ziel ist, ein angemessenes Schutzniveau für Patientendaten sicherzustellen.

Was das praktisch für Ihre Praxis bedeutet

Größere Praxen müssen mehr Anforderungen erfüllen als kleine. In jedem Fall geht es um nachvollziehbare, umgesetzte Maßnahmen – nicht um ein einmaliges Häkchen. Eine gut betreute IT erfüllt viele Punkte ohnehin im laufenden Betrieb.

Wichtig ist, dass die Umsetzung dokumentiert und gepflegt wird, statt nur auf dem Papier zu existieren.

Umsetzung mit getumed

Wir gleichen Ihre IT mit den Anforderungen ab, schließen Lücken und sorgen für eine saubere, gepflegte Umsetzung – damit Sie die Vorgaben erfüllen, ohne sich selbst in Paragrafen einarbeiten zu müssen.

Häufige Fragen

Gilt die Richtlinie für jede Praxis?

Für Praxen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, ja – mit nach Größe abgestuften Anforderungen.

Was passiert bei Nichterfüllung?

Neben rechtlichen Risiken steigt vor allem das Sicherheitsrisiko. Eine saubere Umsetzung schützt Praxis und Patientendaten.

Hilft mir mein IT-Dienstleister dabei?

Ein spezialisierter Dienstleister wie getumed setzt die Anforderungen praxisnah um und hält sie aktuell.

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