Gesetzliche IT-Vorgaben klingen sperrig – aber die IT-Sicherheitsrichtlinie betrifft praktisch jede Praxis, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt. Sich damit zu beschäftigen, ist also kein Kann, sondern ein Sollte.
Wir erklären die Grundzüge verständlich, ohne Sie mit Paragrafen zu überfrachten.
Die auf Basis von § 75b SGB V erlassene IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV legt Mindestanforderungen an die IT-Sicherheit in Praxen fest – abgestuft nach Praxisgröße. Sie umfasst Themen wie Geräteabsicherung, Netzwerk, mobile Geräte, Datensicherung und den Umgang mit Software.
Ziel ist, ein angemessenes Schutzniveau für Patientendaten sicherzustellen.
Größere Praxen müssen mehr Anforderungen erfüllen als kleine. In jedem Fall geht es um nachvollziehbare, umgesetzte Maßnahmen – nicht um ein einmaliges Häkchen. Eine gut betreute IT erfüllt viele Punkte ohnehin im laufenden Betrieb.
Wichtig ist, dass die Umsetzung dokumentiert und gepflegt wird, statt nur auf dem Papier zu existieren.
Wir gleichen Ihre IT mit den Anforderungen ab, schließen Lücken und sorgen für eine saubere, gepflegte Umsetzung – damit Sie die Vorgaben erfüllen, ohne sich selbst in Paragrafen einarbeiten zu müssen.
Für Praxen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, ja – mit nach Größe abgestuften Anforderungen.
Neben rechtlichen Risiken steigt vor allem das Sicherheitsrisiko. Eine saubere Umsetzung schützt Praxis und Patientendaten.
Ein spezialisierter Dienstleister wie getumed setzt die Anforderungen praxisnah um und hält sie aktuell.
Wir gleichen Ihre IT mit den Anforderungen ab und schliessen Lücken.