Ratgeber

DSGVO in der Arztpraxis: die wichtigsten IT-Pflichten ohne Juristen-Deutsch

Datenschutz ist in der Praxis kein abstraktes Thema – Patientendaten gehören zu den sensibelsten Daten überhaupt. Die DSGVO stellt deshalb klare Anforderungen, gerade an die IT.

Vieles davon ist mit gut eingerichteter Technik bereits erfüllt. Wir zeigen, worauf es ankommt.

Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

Die DSGVO verlangt angemessene Maßnahmen zum Schutz der Daten: Verschlüsselung, Zugriffskontrolle, sichere Passwörter, Protokollierung, Datensicherung und ein Umgang mit Dienstleistern über Auftragsverarbeitungsverträge. Diese „TOM“ sind das Herzstück der technischen Umsetzung.

Wichtig ist, dass die Maßnahmen tatsächlich gelebt und nicht nur dokumentiert werden.

Wo Praxen in der IT besonders aufpassen müssen

Kritische Punkte sind ungesicherte Geräte, fehlende Verschlüsselung, unkontrollierte Zugriffe und Datensicherungen ohne Schutz. Auch der Versand sensibler Daten (z. B. per E-Mail) sollte sicher geregelt sein – etwa über KIM in der Telematikinfrastruktur.

Ein sauberes Berechtigungskonzept verhindert, dass jeder auf alles zugreifen kann.

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Wir richten Ihre IT datenschutzkonform ein – mit Servern in Deutschland, Verschlüsselung und klaren Zugriffsregeln – und unterstützen bei der Umsetzung der technischen Anforderungen.

Häufige Fragen

Ersetzt gute IT den Datenschutzbeauftragten?

Nein. Technik und Organisation ergänzen sich; die IT setzt aber viele Anforderungen praktisch um.

Ist E-Mail für Patientendaten erlaubt?

Nur abgesichert. Für sensible Inhalte sind sichere Wege wie KIM vorgesehen.

Was sind TOM?

Technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten – z. B. Verschlüsselung und Zugriffskontrolle.

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